Grüngut Abfuhr
Die Bereitstellung erfolgt bis 07.00 Uhr am Abfuhrtag in den dafür vorgesehenen Containern der Firma Schwendimann AG.
Kompostierbarer Abfall:
Eierschalen, Kaffeesatz, Teesatz, Obst, Nüsse, Gemüse, Rasen, Laub, Hecken- und Sträucherschnitt, Blumen, Erde, Baumrinde, Hobelspäne, Äste bis max. 10cm Durchmesser. Keine Speisereste, Staubsaugersäcke, Katzenstreu, Hundekot usw.
Grüngut:
Nicht erlaubt sind: Pflanzentöpfe aus Plastic / Ton, Schnüre, Luwasa-Kugeln, Steine, Draht, Hauskehricht, Speisereste, Staubsaugersäcke, Katzenstreu und Hundekot. Das Entsorgen von Grüngut ausserhalb der Entsorgungsstelle ist aus Gewässerschutzgründen verboten. Widerrechtliche Handlungen können gemäss Abfallreglement Art. 40, Abs. 1 der Gemeinde Schüpfen bis zu Fr. 1‘000.00 gebüsst werden.