Feuerverbot
Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Folgende Verwaltungskreise sind davon betroffen:
- Berner Jura
- Biel/Bienne
- Seeland
- Oberaargau
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 9. Juli 2026, durch die Regierungsstatthalterämter neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
