Kehricht
Brennbare Abfälle sind Abfälle, die nicht anderweitig verwertbar sind. Die Kehrichtsäcke müssen mit der entsprechenden Gebührenmarke an den Sammelstellen am der Abfuhr bis 06.00 Uhr bereitgestellt werden.
Kleinsperrgut, welches in einen 110 Liter-Sack passt, ist mit den brennbaren Abfall zu entsorgen. Grobsperrgut ist nach Möglichkeit zusammenzufassen und mit einer 110 Liter-Marke zu versehen (Maximalgewicht = 50 kg)